Sehr geehrte Damen und Herren,
jede Person, die von außerhalb unsere Einrichtung betreten möchte, muss nach der jetzigen Rechtslage ein AKTUELLES negatives Corona-Testergebnis vorlegen.
Das Ergebnis eines „Corona-Schnelltests“ darf höchstens 24 Stunden alt sein, PCR-Testergebnisse dürfen höchstens 48 Stunden alt sein!
Dies gilt auch für genesene und/oder (vollständig) geimpfte Personen!
Bitte beachten Sie, dass wir vor Ort jeweils nur begrenzte Testkapazitäten zur Verfügung haben und es hier zudem zu Wartezeiten kommen kann. Wir möchten Sie deshalb bitten, möglichst vor Ihrem Besuch einen entsprechenden Test extern durchführen zu lassen und den negativen Testnachweis mitzubringen.
Bitte denken Sie daher bei Ihrem Besuch an Ihren entsprechenden Nachweis und an ein Ausweisdokument!
Zu folgenden Zeiten können Sie sich nach vorheriger Terminvereinbarung (02261/50 780 – 0) auch bei uns im Haus für Ihren Besuch testen lassen:
Montag, Mittwoch, Freitag
Jeweils von 15.00 – 17.00 Uhr